BRÖCKERS Rechtsanwälte zählt zu den führenden deutschen Kanzleien im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts und blickt auf eine rund zwanzigjährige Spezialisierung, Erfahrung und Expertise in wirtschafts- und steuerstrafrechtlicher Verteidigung, Vertretung und Beratung zurück. Die Spezialisierung und ausschließliche Fokussierung auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht gewährleistet ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung.
Neben der klassischen (Individual-)Verteidigung und Beratung von Vorständen, Aufsichtsräten, Geschäftsführern, Privatpersonen sowie sonstigen Vertretern von Wirtschaft und Politik vertritt und berät BRÖCKERS Rechtsanwälte von DAX 30-Unternehmen über namhafte mittelständische Unternehmen regelmäßig auch kleinere, vielfach hoch spezialisierte Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen.
Die Entscheidung für den Boutique-Charakter von BRÖCKERS Rechtsanwälte gewährleistet einerseits eine stets individuelle Betreuung und dient andererseits zugleich der Sicherung unseres hohen Qualitätsanspruchs. Deshalb beschränken wir uns auch auf Tätigkeiten, die wir besser beherrschen als andere und arbeiten bei Bedarf mit externen Experten zusammen an Ihrem Erfolg. Insbesondere in komplexen, vielfach grenzüberschreitenden Sachverhalten bzw. Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren mit einer Reihe von Beschuldigten ist eine Kooperation mit anderen strafrechtlichen Sozietäten und großen Wirtschaftskanzleien bisweilen unverzichtbar. Dementsprechend bestehen zahlreiche Kontakte zu führenden Wirtschaftskanzleien und in- sowie ausländischen Strafverteidigern und Strafrechtsprofessoren. Die Kanzlei wird vom Focus 2015 als Topkanzlei für Wirtschaftsstrafrecht geführt*.
*es wird die alte Rechtschreibung verwendet
BRÖCKERS Rechtsanwälte zählt zu den führenden deutschen Kanzleien im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts und blickt auf eine rund zwanzigjährige Spezialisierung, Erfahrung und Expertise in wirtschafts- und steuerstrafrechtlicher Verteidigung, Vertretung und Beratung zurück. Die Spezialisierung und ausschließliche Fokussierung auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht gewährleistet ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung.
Neben der klassischen (Individual-)Verteidigung und Beratung von Vorständen, Aufsichtsräten, Geschäftsführern, Privatpersonen sowie sonstigen Vertretern von Wirtschaft und Politik vertritt und berät BRÖCKERS Rechtsanwälte von DAX 30-Unternehmen über namhafte mittelständische Unternehmen regelmäßig auch kleinere, vielfach hoch spezialisierte Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen.
Die Entscheidung für den Boutique-Charakter von BRÖCKERS Rechtsanwälte gewährleistet einerseits eine stets individuelle Betreuung und dient andererseits zugleich der Sicherung unseres hohen Qualitätsanspruchs. Deshalb beschränken wir uns auch auf Tätigkeiten, die wir besser beherrschen als andere und arbeiten bei Bedarf mit externen Experten zusammen an Ihrem Erfolg. Insbesondere in komplexen, vielfach grenzüberschreitenden Sachverhalten bzw. Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren mit einer Reihe von Beschuldigten ist eine Kooperation mit anderen strafrechtlichen Sozietäten und großen Wirtschaftskanzleien bisweilen unverzichtbar. Dementsprechend bestehen zahlreiche Kontakte zu führenden Wirtschaftskanzleien und in- sowie ausländischen Strafverteidigern und Strafrechtsprofessoren. Die Kanzlei wird vom Focus 2015 als Topkanzlei für Wirtschaftsstrafrecht geführt*.
*es wird die alte Rechtschreibung verwendet
Der Begriff des Wirtschaftsstrafrecht ist weder gesetzlich definiert noch gibt es eine allgemein anerkannte Definition. Nach unserem Verständnis werden unter dem Begriff des Wirtschaftsstrafrechts Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände zusammengefaßt, die Verhaltensweisen am Wirtschaftsleben beteiligter natürlicher, juristischer Personen sowie Personengesellschaften unter Strafe stellen bzw. sanktionieren.
Zu dem Bereich des Steuerstrafrechts gehören alle Gesetze, die Verstöße gegen Vorschriften des Steuerrechts sanktionieren (Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten). Dabei verweisen die Steuerstrafnormen meist ins allgemeine Steuerrecht.
Der Begriff des Wirtschaftsstrafrecht ist weder gesetzlich definiert noch gibt es eine allgemein anerkannte Definition. Nach unserem Verständnis werden unter dem Begriff des Wirtschaftsstrafrechts Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände zusammengefaßt, die Verhaltensweisen am Wirtschaftsleben beteiligter natürlicher, juristischer Personen sowie Personengesellschaften unter Strafe stellen bzw. sanktionieren.
Zu dem Bereich des Steuerstrafrechts gehören alle Gesetze, die Verstöße gegen Vorschriften des Steuerrechts sanktionieren (Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten). Dabei verweisen die Steuerstrafnormen meist ins allgemeine Steuerrecht.
Bröckers Rechtsanwälte verteidigen Einzelpersonen und Unternehmen auch bereits vor Beginn der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens – der sogenannten Vorfeldberatung – sowie in allen Stadien eines Ermittlungsverfahrens.
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Aufgrund der Struktur des deutschen Strafrechts stehen Ermittlungs- bzw. Strafverfahren gegen Individualpersonen im Zentrum. Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, daß sich die Gefahr, – nicht selten zu Unrecht – Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zu werden, mittlerweile als Bestandteil des unternehmerischen Risikos etabliert hat.
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Obwohl es in Deutschland kein originäres Unternehmensstrafrecht gibt, können juristische Personen und Personengesellschaften mittlerweile in vielfältiger Weise von Bußgeld- und Strafverfahren betroffen sein: einerseits als Opfer kriminellen Verhaltens von Mitarbeitern, andererseits als hierdurch Begünstigte.
Die scheinbar recht neue Erkenntnis, daß Recht und Gesetz einzuhalten sind, wird unter dem Mode-Begriff Compliance zusammengefaßt. Mag die Einhaltung von Recht und Gesetz auch selbstverständlich klingen, ist ein Compliance-System mittlerweile nicht nur aus haftungsrechtlichen Gründen notwendiger Bestandteil des Risikomanagements.
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Aufgrund der Struktur des deutschen Strafrechts stehen Ermittlungs- bzw. Strafverfahren gegen Individualpersonen im Zentrum. Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, daß sich die Gefahr, – nicht selten zu Unrecht – Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zu werden, mittlerweile als Bestandteil des unternehmerischen Risikos etabliert hat.
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Obwohl es in Deutschland kein originäres Unternehmensstrafrecht gibt, können juristische Personen und Personengesellschaften mittlerweile in vielfältiger Weise von Bußgeld- und Strafverfahren betroffen sein: einerseits als Opfer kriminellen Verhaltens von Mitarbeitern, andererseits als hierdurch Begünstigte.
Die scheinbar recht neue Erkenntnis, daß Recht und Gesetz einzuhalten sind, wird unter dem Mode-Begriff Compliance zusammengefaßt. Mag die Einhaltung von Recht und Gesetz auch selbstverständlich klingen, ist ein Compliance-System mittlerweile nicht nur aus haftungsrechtlichen Gründen notwendiger Bestandteil des Risikomanagements.
Herr Dr. Bröckers ist seit 1996 als Strafverteidiger und strafrechtlicher Berater im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig.