Wirtschaftsstrafrecht

Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts ist weder gesetzlich definiert noch gibt es eine allgemein anerkannte Definition. Nach unserem Verständnis werden unter dem Begriff des Wirtschaftsstrafrechts Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände zusammengefasst, die Verhaltensweisen am Wirtschaftsleben beteiligter natürlicher, juristischer Personen sowie Personengesellschaften unter Strafe stellen bzw. sanktionieren. Kennzeichnend für das Wirtschaftsstrafrecht sind vielfältige, teils kaum zu überblickende Bezüge in andere Rechtsgebiete, insbesondere des Wirtschaftsrechts, aber auch des Sozial- und Arbeitsrechts und des Verwaltungsrechts. Wirtschaftliches Verständnis und vertiefte Kenntnisse außerstrafrechtlicher Normen sind deshalb unverzichtbar.

Das Wirtschaftsstrafrecht hat in den vergangenen Jahren beträchtlich an Bedeutung gewonnen und beeinflusst das Wirtschaftsleben mittlerweile maßgeblich. Zumeist mit dem Verweis auf das angeblich dringende Gebot, unerträgliche Strafbarkeitslücken zu schließen, beschließt der Gesetzgeber neue Strafbarkeitstatbestände oder erweitert bereits bestehende.

Nicht nur bei Staatsanwaltschaften, sondern vielfach auch in der Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft besteht daneben eine bemerkenswerte Tendenz, Straftatbestände ungeachtet des verfassungsrechtlich verankerten Ultima Ratio-Prinzips extensiv auszulegen. Als Reflex sehen sich Unternehmensverantwortliche, wie auch juristische Personen nicht selten völlig unerwartet mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert und bedürfen fachkundiger Beratung. Hierbei gilt es, auch den außerstrafrechtlichen (Haftungs-)Risiken und Konsequenzen sorgfältig Rechnung zu tragen.

Zum Wirtschaftsstrafrecht gehören insbesondere die Teilbereiche des

  •  Außenwirtschaftsstrafrechts,
  • Arbeitsstrafrechts,
  • Bank- und Kapitalmarktstrafrechts,
  • Bilanzstrafrechts,
  • Insolvenzstrafrechts,
  • Kartellstrafrechts,
  • Korruptionsstrafrechts,
  • Medizinstrafrechts,
  • Produktstrafrechts,
  • Subventionsstrafrechts,
  • Umweltstrafrechts und
  • Wettbewerbsstrafrechts.

STEUERSTRAFRECHT

Zu dem Bereich des Steuerstrafrechts gehören alle Gesetze, die Verstöße gegen Vorschriften des Steuerrechts sanktionieren (Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten). Dabei verweisen die Steuerstrafnormen meist ins allgemeine Steuerrecht.

 

Zu den Steuerstraftaten zählen insbesondere Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei, gewerbs- oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens, Wertzeichenfälschung, Bannbruch und Schmuggel. Zu den Steuerordnungswidrigkeiten insbesondere die leichtfertige Steuerverkürzung, Steuergefährdung, Schädigung des Umsatzsteueraufkommens und unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Steuervergütungsansprüchen.

INDIVIDUALVERTEIDIGUNG

Aufgrund der Struktur des deutschen Strafrechts stehen Ermittlungs- bzw. Strafverfahren gegen Individualpersonen im Zentrum. Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass sich die Gefahr, – nicht selten zu Unrecht – Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zu werden, mittlerweile als Bestandteil des unternehmerischen Risikos etabliert hat. Die Einleitung eines solchen Ermittlungsverfahrens bedeutet eine erhebliche Belastung für die Betroffenen und verändert nahezu unausweichlich die Interessen Beteiligter.

 

BRÖCKERS Rechtsanwälte steht Vertretern von Wirtschaft und Politik sowie Private Clients in diesen bedrohlichen Situationen seriös und verlässlich zur Seite. Profunde Kenntnisse des Rechts und wirtschaftliches Verständnis sind der Grundstein für strategische Lösungen, die wir gemeinsam mit Ihnen kreativ entwickeln.

 

Dabei gilt es auch, außerstrafrechtliche Konsequenzen – dies können unter anderem berufliche und wirtschaftliche sein – im Blick zu haben und diesen angemessen Rechnung zu tragen. Hierzu stellen wir bei Bedarf gerne unser bewährtes Netzwerk zur Verfügung oder arbeiten ebenso vertrauensvoll mit Ihren Beratern zusammen.

UNTERNEHMENSVERTRETUNG

Obwohl es in Deutschland kein originäres Unternehmensstrafrecht gibt, können juristische Personen und Personengesellschaften mittlerweile in vielfältiger Weise von Bußgeld- und Strafverfahren betroffen sein: einerseits als Opfer kriminellen Verhaltens von Mitarbeitern, andererseits als hierdurch Begünstigte; mitunter sollen nach Auffassung von Strafverfolgungsbehörden beide Phänomene auch gemeinsam auftreten können. Da Ermittlungsbehörden sich zunehmend als Supervisionsinstanz gerieren, können Bußgeld- und Strafverfahren massive Auswirkungen auf juristische Personen und Personengesellschaften haben. Während nach dem OWiG bereits Geldbußen bis zu EUR 10 Mio. verhängt werden dürfen, können der Höhe nach unbeschränkte kartellrechtliche Bußen sowie die Abschöpfung oder der Verfall rechtswidrig erlangter Vorteile existenzbedrohliche Ausmaße annehmen.

 

BRÖCKERS Rechtsanwälte ist versiert und erfahren in der Beratung und Vertretung von DAX 30-Unternehmen, namhaften mittelständischen Unternehmen wie auch kleineren, vielfach hoch spezialisierten Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen.

 

BRÖCKERS Rechtsanwälte koordiniert die Verteidigung von Unternehmensmitarbeitern und Organmitgliedern und vertritt Ihr Unternehmen gegenüber Behörden sowie, falls es unausweichlich sein sollte, selbstverständlich auch vor Gericht.

PRÄVENTIVBERATUNG / COMPLIANCE

Die scheinbar recht neue Erkenntnis, dass Recht und Gesetz einzuhalten sind, wird unter dem Mode-Begriff Compliance zusammengefasst. Mag die Einhaltung von Recht und Gesetz auch selbstverständlich klingen, ist ein Compliance-System mittlerweile nicht nur aus haftungsrechtlichen Gründen notwendiger Bestandteil des Risikomanagements. Aus strafrechtlicher Sicht ist ein Compliance-System unabdingbar, um das Risiko von Sanktionen gegen Unternehmen wie auch gegen deren Führungskräfte auszuschließen bzw. jedenfalls signifikant zu reduzieren.

 

Die konkrete Ausgestaltung muss unter Berücksichtigung der individuellen Parameter, insbesondere Art und Umfang des Unternehmens, sowie branchenspezifischer Besonderheiten entschieden werden. Hierbei berät BRÖCKERS Rechtsanwälte Sie gerne und greift bei Bedarf auf das bewährte Netzwerk zurück. Ferner unterstützt BRÖCKERS Rechtsanwälte – meist in Kooperation mit Spezialisten – auch bei der Aufklärung und Bewertung als kritisch identifizierter Sachverhalte.

 

Als Reflex auf die zunehmende Bereitschaft von Behörden, Ermittlungen gegen Unternehmen und deren Organmitglieder einzuleiten, das Interesse, üppige Geldbußen zu verhängen und hohe Millionenbeträge zugunsten der Staatskasse abzuschöpfen, wenigstens in Randbereichen unscharfe gesetzliche Bestimmungen und die Tendenz der Rechtsprechung, Strafnormen extensiv auszulegen, ist darüber hinaus strafrechtliche Präventivberatung zur Haftungsbeschränkung in vielen Fällen unerläßlich geworden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt insoweit, dass sowohl die Auskunftsperson als auch die Auskunft aus der Sicht des Ratsuchenden verlässlich sein muss. Verlässlich sei sie nur dann, wenn sie objektiv, sorgfältig, verantwortungsbewusst und insbesondere nach pflichtgemäßer Prüfung der Sach- und Rechtslage erteilt worden ist (BGH, Urteil v. 11.10.2012 – 1 StR 213/10 -). Im Lichte dieser strengen Anforderungen berät BRÖCKERS Rechtsanwälte und erstellt Gutachten nur unter Berücksichtigung des vollständigen Sachverhalts nach wissenschaftlichen Standards.